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   LG Essen, 09.11.2010 - 7 T 568/10   

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https://dejure.org/2010,25304
LG Essen, 09.11.2010 - 7 T 568/10 (https://dejure.org/2010,25304)
LG Essen, Entscheidung vom 09.11.2010 - 7 T 568/10 (https://dejure.org/2010,25304)
LG Essen, Entscheidung vom 09. November 2010 - 7 T 568/10 (https://dejure.org/2010,25304)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    § 850 k ZPO
    SonstigesZivilrecht / Zwangsvollstreckungsrecht

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erhöhung des Pfändungsfreibetrages im Falle des Bezuges von Sozialleistungen für Mitglieder einer Bedarfsgemeinschaft durch den Schuldner; Aufgabenzuteilung zwischen Vollstreckungsgericht und Drittschuldner bei der Berücksichtigung von Erhöhungsbeträgen im ...

  • zvi-online.de

    ZPO § 850k
    P-Konto: Zu den Anforderungen, die an Bescheinigungen nach § 850k Abs. 5 Satz 2 ZPO zu stellen sind

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Erhöhung des Pfändungsfreibetrages im Falle des Bezuges von Sozialleistungen für Mitglieder einer Bedarfsgemeinschaft durch den Schuldner; Aufgabenzuteilung zwischen Vollstreckungsgericht und Drittschuldner bei der Berücksichtigung von Erhöhungsbeträgen im ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • ZVI 2011, 64
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 14.12.1988 - VIII ZR 31/88

    Rechtsschutzbedürfnis für die Geltendmachung eines vertraglichen

    Auszug aus LG Essen, 09.11.2010 - 7 T 568/10
    Vom Vorliegen eines Rechtsschutzbedürfnisses ist dann auszugehen, wenn eine Partei ein berechtigtes Interesse daran hat, zur Erreichung des begehrten Rechtsschutzes gerichtliche Hilfe in Anspruch zu nehmen (BGH NJW-RR 1989, 263).
  • BGH, 26.09.2019 - IX ZB 21/19

    Vorliegen von Einkünften im Sinne von § 850i ZPO bei Zahlung von monatlichen

    Ob ein Antrag des Schuldners, sofern dieser Unterhalt gewährt, nach § 850k Abs. 5 Satz 4 ZPO zulässig ist, weil er die erforderlichen Nachweise für die Erhöhung des automatischen Pfändungsschutzes nach § 850k Abs. 2 ZPO nicht beibringen kann (vgl. LG Essen, ZVI 2011, 64; AG Hannover, ZVI 2011, 230, 231; AG Steinfurt, Beschluss vom 22. Juni 2015 - 18 M 888/13, juris Rn. 9; AG Greiz, Beschluss vom 17. Februar 2017 - M 648/16, juris Rn. 3; AG Wiesbaden, Beschluss vom 12. September 2018 - 65 M 7317/18, juris Rn. 2; Meller-Hannich in Kindl/Meller-Hannich/Wolf, Gesamtes Recht der Zwangsvollstreckung, 3. Aufl., § 850k Rn. 42), lässt sich den Feststellungen des Beschwerdegerichts nicht entnehmen.
  • AG Köln, 24.01.2017 - 147 C 286/16
    Maßgeblich ist, dass die vom Schuldner behaupteten Umstände aus den eingereichten Belegen offensichtlich vorgehen (Beck´scher Onlinekommentar ZPO, § 850k Rz.19; LG Essen, Beschluss vom 09.11.2010 - 7 T 568/10 = ZVI 2011, 64).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 17.01.2013 - L 9 AS 1499/12
    Ausreichend ist es daneben grundsätzlich auch, die offensichtliche Zweckbestimmung einer erfolgten Gutschrift etwa anhand eines Bescheides der Kindergeldstelle nachzuweisen (vgl. Landgericht Essen, Beschluss vom 09. November 2010 - 7 T 568/10, zitiert nach juris).
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